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In den letzten Jahrzehnten hat sich eine neue Art von Flüchtlingen massiv herausgebildet. Dies sind die Umweltflüchtlinge, Millionen von Menschen, die aufgrund von Umweltkatastrophen oder Klimakrisen ihren Lebensort verlassen mussten. Bis 1995 schätzte das Rote Kreuz die Zahl der “ökologischen” Flüchtlinge auf 500 Millionen weltweit. Bis 2050 sagt das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge 250 Millionen neue Klimaflüchtlinge voraus.

Gegenwärtig gibt es jedoch eine völkerrechtliche Lücke bei der Anerkennung von Umwelt- und Klimaflüchtlingen, die keinen anerkannten Status als solche haben, der als Rechtsgrundlage für die Anerkennung und den Schutz ihrer Rechte dienen könnte.

Die Genfer Konventionen, das Übereinkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, beschlossen am 28. Juli 1951 in Genf von den Vertragsparteien der Vereinten Nationen, erwähnt nirgends die Opfer von Katastrophen oder Umweltschäden. Der Begriff “Flüchtling” ist zudem problematisch, da die Mehrheit der “Umweltvertriebenen” keine Grenzen überschreitet und daher nicht in die Genfer Konvention aufgenommen werden kann.

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) bietet jedoch 1985 eine Definition, die als Meilenstein in diesem Thema dienen kann. Als Umweltflüchtlinge gelten:

 “Diejenigen, die aufgrund eines Umweltzusammenbruchs (natürlichen oder menschlichen Ursprungs), der ihre Existenz gefährdet oder ihre Lebensbedingungen ernsthaft beeinträchtigt hat, gezwungen sind, ihren Wohnort vorübergehend oder dauerhaft zu verlassen”

Das Konzept des “Umweltflüchtlings” umfasst also sowohl naturbedingte Wanderungen, extreme klimatische Gefahren, wie steigende Wasserstände oder Desertifikation, als auch menschliche Faktoren wie Bodenverschmutzung, Unfälle oder die Folgen verheerender Landnutzungspolitik. Wir sprechen daher nicht nur von “Klimaflüchtlingen” – der ökologische Fußabdruck des Menschen ist primärer Grund für die globale Erwärmung und daraus folgenden dramatischen humanitären Situationen, die überall auf unserem Planeten zu beobachten sind.

REVI trägt zur Anerkennung des Status und der Rechte von Umweltflüchtlingen bei.

Im Rahmen dieser Mission engagieren wir uns für drei Interventionsbereiche: Sensibilisierung für Umweltmigration durch die Veröffentlichung von Klimaberichten; Verbreitung und Erweiterung der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet; und Unterstützung von (Umwelt-) Flüchtlingen durch Erleichterung ihrer sozialen Eingliederung in ihrem Gastland.